Aurora Care

Ihr Wegweiser zu Ihren
Pflegeleistungen

Wir helfen Ihnen die komplexen Zusammenhänge der Pflege besser zu verstehen und zeigen Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen. Hier finden Sie alle Informationen zu Themen wie Alltagsbegleitung, Pflegegrade, Verhinderungspflege uvm.

Was ist ein Pflegegrad und welche Ansprüche haben Sie bei einem bestehenden Pflegegrad?

Abhängig von ihrem Pflegegrad stehen Ihnen bestimmte Leistungen durch ihre Pflegekasse zu. Die Ansprüche aus dem XI. Sozialgesetzbuch sind dabei die Grundlagen, aus der Sie Ihre Förderung beziehen.

Die Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen.
Zum 01.01.2017 haben Pflegegrad 1-5 das bisherige System der Pflegestufen abgelöst. Wer erstmals einen Antrag auf einen Pflegegrad bei seiner Krankenkasse stellt, wird nach einem Prüfverfahren persönlich begutachtet. Dabei ermitteln Gutachter des MD (Medizinischer Dienst, früher MDK) bei gesetzlich oder die MEDICPROOF GmbH bei privat Versicherten den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit und empfehlen ggf. einen Pflegegrad. Letztendlich entscheidet die Pflegekasse des Antragstellers über die Genehmigung eines Pflegegrades und der damit verbundenen Pflegefinanzierung (Pflegekassen verwalten das Geld der Pflegeversicherung, prüfen die Ansprüche von Versicherten und zahlen die entsprechenden Leistungen aus).

Oma Pflegegrad

Ihre mögliche Budgetübersicht

Entlastungsbetrag und Kombinationsleistungen

Alle Pflegegrade haben 125 Euro zur Verfügung.

Sie können den Entlastungsbetrag und die Kombinationsleistung (Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen) bei Bedarf zusammenführen und haben so ein höheres Budget und mehr Versorgungsstunden zur Verfügung.

Kombinationsleistung-Gesamtleistung

Kombinationsleistung Entlastungsbetrag Gesamtleistung
125,00 €
125,00 €
304,40 €
125,00 €
429,40 €
572,80 €
125,00 €
697,80 €
711,40 €
125,00 €
836,20 €
880,00 €
125,00 €
1.005,00 €

Entlastungsbetrag nach §45 SGB

Jeder Pflegebedürftige erhält ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125€/Monat. Der Anspruch auf die anderen Leistungen der Pflegeversicherung bleibt dabei bestehen. Diese Geldleistung ist zweckgebunden und kann zum Beispiel zur Beauftragung eines zugelassenen Betreuungsdienstes verwendet werden. Der Anspruch kann Wahlweise um bis zu 40% des Anspruchs aus der Pflegesachleistung erweitert werden.

Wichtig: Nicht in Anspruch genommene Entlastungsbeträge des Vorjahres müssen bis zum 30. Juni des laufenden Jahres verwendet werden.

Pflegegrad 1: 125 €/Monat
Pflegegrad 2-5: 125 €/Monat + 40% der Pflegesachleistung

Pflegegeld nach §37 SGB

Ab Pflegegrad 2 bekommen Sie Pflegegeld überwiesen. Wofür Sie dieses Geld verwenden müssen Sie nicht nachweisen. Sie können mit dem Betrag auch Verwandte, Freunde oder Betreuungsdienste bezahlen. Um das Pflegegeld weiter zu beziehen, müssen Sie Ihrer Pflegekasse halbjährlich (ab Pflegegrad 4 alle 3 Monate) einen Beratungstermin nachweisen.

Pflegegrad 2: 332 Euro/Monat
Pflegegrad 3: 573 Euro/Monat
Pflegegrad 4: 765 Euro/Monat
Pflegegrad 5: 947 Euro/Monat


Ab dem 01.01.2025 wird das Pflegegeld um weitere 4,5% angehoben.

Verhinderungspflege nach §39 SGB

Wurden Sie mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung (durch z.B. ihre Pflegeperson) betreut oder gepflegt, steht Ihnen ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege zu. Der Leistungsanspruch kann wahlweise für eine ambulante Betreuung oder Versorgung durch hinzunahme der Leistungen aus der Kurzzeitpflege, um 806 Euro erhöht werden. Die Verhinderungspflege können Sie nach eigenem Bedarf wahlweise Tage- oder Stundenweise nutzen.

Pflegegrad 2-5: 1.612 Euro/Jahr + 806 Euro/Jahr aus der Kurzzeitpflege

Pflegesachleistungen nach §36 SGB

Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad 2 den Anspruch auf eine professionelle Pflegeleistung in der häuslichen Umgebung über einen von Ihnen ausgewählten Pflegedienst (Pflegesachleistungen). Wahlweise können bis zu 40% der Pflegesachleistung umgewandelt werden und zur Erhöhung des Entlastungsbetrags genutzt werden. Die Höhe des Leistungsbetrags ist Abhängig vom Pflegegrad:

Pflegegrad 2: 761 Euro/Monat
Pflegegrad 3: 1.432 Euro/Monat
Pflegegrad 4: 1.778 Euro/Monat
Pflegegrad 5: 2.200 Euro/Monat


Ab dem 01.01.2025 werden die auch die Beträge der Pflegesachleistungen um weitere 4,5% angehoben.